Sachverständigenbüro für Bau und Immobilien in Hamburg

Gutachten für Gewerbeimmobilien Hamburg

Büro, Handel, Logistik, Werkstatt und gemischt genutzte Objekte. Bewertung im Ertragswertverfahren mit belastbarer Analyse der Mietverträge und der Drittverwendungsfähigkeit.

Überblick

Gewerbeimmobilien werden anders bewertet als Wohnimmobilien. Nicht der Sachwert entscheidet, sondern der nachhaltig erzielbare Ertrag. Maßgeblich sind Mietvertragslaufzeiten, Bonität der Mieter, Indexierung, Umlagefähigkeit der Betriebskosten, Leerstandsrisiko und die Frage, ob sich die Fläche im Fall einer Kündigung wieder vermieten lässt.

Hamburg ist als Hafen- und Logistikstandort ein eigener Markt. Büroflächen in der City, Hallen in Billbrook oder Rothenburgsort, Handelsflächen in den Stadtteilzentren und Werkstattobjekte im Umland folgen jeweils eigenen Mietniveaus und Liegenschaftszinssätzen. Wir arbeiten mit den Marktdaten des Gutachterausschusses und mit einer sorgfältigen Einordnung der Lage statt mit pauschalen Multiplikatoren.

Neben der reinen Wertermittlung beurteilen wir auch die bauliche Seite: Zustand von Dach, Tragwerk, Bodenplatte und Haustechnik, Instandhaltungsstau, Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes bei Nutzungsänderungen sowie mögliche Schadstoffe in älteren Hallen. Diese Punkte wirken sich unmittelbar auf Bewirtschaftungskosten und Wert aus und gehören deshalb in ein belastbares Gutachten.

Anlässe

Wann brauchen Sie ein Gutachten zur Gewerbeimmobilie?

  • An- und Verkauf

    Vor dem Erwerb oder Verkauf eines Renditeobjekts, um Kaufpreis, Mietansatz und Instandhaltungsstau realistisch gegenüberzustellen.

  • Finanzierung

    Wenn die Bank einen nachvollziehbaren Wertansatz und eine Einschätzung zur Drittverwendungsfähigkeit verlangt.

  • Bilanz und Gesellschafterfragen

    Für Wertansätze in der Bilanz, für Anteilsübertragungen und für Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern.

  • Mietvertrag und Nachverhandlung

    Bei Verlängerungen, Indexanpassungen und Streit über die Marktüblichkeit der Miete.

  • Umnutzung und Revitalisierung

    Wenn aus einer Halle oder einem Bürohaus etwas Neues werden soll, braucht es Kostenermittlung, Brandschutzbeurteilung und Wertprognose.

  • Übergabe und Rückgabe von Mietflächen

    Dokumentation des Zustands, Bewertung von Schäden und Ermittlung der Instandsetzungskosten.

Ablauf

Ablauf in vier Schritten

  1. 01

    Objekt- und Zielklärung

    Nutzungsart, Mieterstruktur, Anlass und Stichtag werden geklärt, danach erhalten Sie einen Festpreis.

  2. 02

    Datenanalyse

    Auswertung von Mietverträgen, Mieterlisten, Betriebskosten, Instandhaltungsplanung, Baugenehmigungen und Brandschutzkonzept.

  3. 03

    Ortstermin

    Begehung der Flächen, Beurteilung von Tragwerk, Hülle, Haustechnik, Bodenbelastbarkeit, Andienung und Flexibilität der Grundrisse.

  4. 04

    Bewertung und Bericht

    Ertragswertermittlung nach ImmoWertV, Plausibilisierung über Vergleichs- oder Sachwert und Bericht mit Risiken und Empfehlungen.

Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

ImmoWertV 2021
Grundlage für das Ertragswertverfahren, die Ableitung des Liegenschaftszinssatzes und die Berücksichtigung von Restnutzungsdauer und Bewirtschaftungskosten.
§ 194 BauGB
Auch bei Gewerbeobjekten bleibt der Verkehrswert der gesetzliche Maßstab der Wertermittlung.
Hamburgische Bauordnung und Sonderbauvorschriften
Bei Nutzungsänderungen entscheiden Brandschutz- und Stellplatzanforderungen darüber, was tatsächlich möglich ist.
DIN 277 und gif-Richtlinie MF/G
Flächendefinitionen bestimmen, welche Fläche überhaupt Grundlage der Miete ist. Abweichungen zwischen Vertrag und Aufmaß sind ein häufiger Streitpunkt.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Anfrage

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