Sachverständigenbüro für Bau und Immobilien in Hamburg
Baukostenermittlung Hamburg
Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenprüfung nach DIN 276, Flächen und Rauminhalte nach DIN 277. Belastbare Zahlen statt grober Daumenwerte.
Überblick
Die meisten Streitigkeiten am Bau beginnen mit einer Kostenannahme, die nie sauber ermittelt wurde. Die DIN 276 gibt dafür eine klare Systematik vor: Kosten werden in die Kostengruppen 100 bis 800 gegliedert, von Grundstück über Bauwerk und Baukonstruktion bis zu technischen Anlagen, Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten und Finanzierung. Je nach Planungsstand entsteht daraus eine Kostenschätzung, eine Kostenberechnung, ein Kostenanschlag oder eine Kostenfeststellung.
Wir ermitteln Baukosten für Neubau, Umbau, Sanierung und Modernisierung in Hamburg und im Umland. Grundlage sind das konkrete Bauvorhaben, aktuelle regionale Kostenkennwerte und die tatsächlichen Mengen aus Plänen oder Aufmaß. Flächen und Rauminhalte ermitteln wir nach DIN 277, also Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nutzungsfläche und Brutto-Rauminhalt, damit die Kennwerte überhaupt vergleichbar sind.
Neben der reinen Ermittlung prüfen wir vorliegende Angebote, Schlussrechnungen und Nachträge. Häufig geht es um die Frage, ob eine Leistung bereits im Pauschalpreis enthalten war, ob die abgerechneten Mengen dem Aufmaß entsprechen und ob die Preise für Hamburg marktüblich sind. Das Ergebnis ist eine prüfbare Aufstellung, die Sie gegenüber Bauunternehmen, Bank, Versicherung oder Gericht verwenden können.
Anlässe
Wann brauchen Sie eine Baukostenermittlung?
Vor Baubeginn
Um das Budget realistisch zu planen und die Finanzierung auf belastbaren Zahlen aufzubauen, statt auf Quadratmeterpauschalen.
Für die Bank
Kreditinstitute verlangen bei Neubau und Sanierung eine nachvollziehbare Kostenaufstellung nach DIN 276.
Bei Nachträgen
Wenn ein Unternehmen Mehrkosten anmeldet, prüfen wir, ob die Leistung vom Vertrag umfasst war und ob die Preise angemessen sind.
Bei Streit über die Schlussrechnung
Prüfung von Mengen, Einheitspreisen und Abschlägen und Gegenüberstellung mit dem tatsächlich erbrachten Leistungsstand.
Bei Sanierungsentscheidungen
Als Grundlage für die Frage, ob sich eine Instandsetzung gegenüber Abriss und Neubau wirtschaftlich rechnet.
Für Wertermittlung und Versicherung
Herstellungskosten und Wiederherstellungswerte sind Grundlage für Sachwertverfahren und für die Bemessung von Versicherungssummen.
Ablauf
Ablauf in vier Schritten
- 01
Projektaufnahme
Wir klären Bauvorhaben, Planungsstand, gewünschte Detailtiefe und Verwendungszweck und nennen Ihnen einen Festpreis.
- 02
Unterlagen und Mengen
Auswertung von Plänen, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnissen und Angeboten, Ermittlung der Flächen und Rauminhalte nach DIN 277.
- 03
Ortstermin
Bei Bestandsobjekten Aufnahme von Substanz, Vorleistungen und Bautenstand, damit die Kosten nicht an der Realität vorbeigehen.
- 04
Kostenaufstellung
Gliederung nach Kostengruppen der DIN 276, Angabe der Kennwerte und Annahmen sowie schriftliche Erläuterung der Ergebnisse.
Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
- DIN 276
- Regelt die Gliederung der Kosten im Bauwesen in die Kostengruppen 100 bis 800 und definiert Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung.
- DIN 277
- Definiert Grundflächen und Rauminhalte, also Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nutzungsfläche und Brutto-Rauminhalt. Ohne sie sind Kostenkennwerte nicht vergleichbar.
- HOAI
- Ordnet Kostenermittlungen den Leistungsphasen zu und bestimmt, welche Genauigkeit in welchem Planungsstadium erwartet werden darf.
- VOB/B
- Enthält die Regeln zu geänderten und zusätzlichen Leistungen, die bei der Prüfung von Nachträgen den Maßstab bilden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
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