Sachverständigenbüro für Bau und Immobilien in Hamburg

Vorbeugender Brandschutz Hamburg

Bewertung des baulichen Brandschutzes im Bestand, bei Nutzungsänderungen und im Genehmigungsverfahren nach Hamburgischer Bauordnung.

Überblick

Vorbeugender Brandschutz entscheidet darüber, ob ein Gebäude genutzt werden darf. Er umfasst den baulichen Brandschutz mit Bauteilen, Brandabschnitten und Rettungswegen, den anlagentechnischen Brandschutz mit Rauchwarn- und Alarmierungsanlagen, Rauchabzug und Löschtechnik sowie den organisatorischen Brandschutz mit Ordnung, Kennzeichnung und Unterweisung. In Hamburg gelten dafür die Hamburgische Bauordnung und die einschlägigen Sonderbauvorschriften.

Besonders häufig treten Fragen im Bestand auf. Viele Gebäude wurden nach damals gültigem Recht errichtet und genießen Bestandsschutz, solange Nutzung und Bausubstanz unverändert bleiben. Sobald eine Nutzungsänderung ansteht, ein Dachgeschoss ausgebaut wird oder eine Halle anders belegt werden soll, entfällt dieser Schutz für die betroffenen Bereiche und die heutigen Anforderungen greifen. Wir zeigen, was tatsächlich verlangt wird, und unterscheiden zwischen zwingenden Anforderungen und wünschenswerten Verbesserungen.

Unsere Arbeit beginnt mit der Bestandsaufnahme: Gebäudeklasse, Sonderbaueigenschaft, Rettungswegführung, Feuerwiderstand der tragenden und raumabschließenden Bauteile, Brandabschnittsbildung, Abschottung von Leitungsdurchführungen, Türen und Feststellanlagen. Daraus entsteht eine geordnete Mängelliste mit Priorisierung nach Gefährdung und ein Vorschlag für Kompensationsmaßnahmen, wenn eine wortgetreue Erfüllung im Bestand nicht möglich ist.

Anlässe

Wann brauchen Sie eine Brandschutzbeurteilung?

  • Nutzungsänderung

    Wenn aus Lager Büro, aus Büro Wohnen oder aus Wohnen eine Praxis werden soll, prüft die Bauaufsicht den Brandschutz neu.

  • Dachgeschossausbau und Aufstockung

    Zusätzliche Geschosse verändern Gebäudeklasse und Rettungswegführung und lösen neue Anforderungen aus.

  • Bestandsaufnahme im Portfolio

    Eigentümer und Verwaltungen brauchen einen Überblick über Mängel, Fristen und Kosten.

  • Auflagen der Bauaufsicht oder Feuerwehr

    Nach einer Begehung mit Beanstandungen ordnen wir die Forderungen ein und entwickeln umsetzbare Lösungen.

  • Beim Kauf von Gewerbeobjekten

    Brandschutzmängel sind ein erheblicher Kostenfaktor und gehören vor dem Erwerb geprüft.

  • Streit über Verantwortlichkeit

    Zwischen Eigentümer, Mieter und Betreiber ist oft unklar, wer welche Maßnahme schuldet. Wir klären den Sachverhalt technisch.

Ablauf

Ablauf in vier Schritten

  1. 01

    Erstgespräch

    Wir klären Gebäudeart, geplante Nutzung, vorhandene Genehmigungen und den Anlass und nennen Ihnen einen Festpreis.

  2. 02

    Unterlagenprüfung

    Auswertung von Baugenehmigung, Bestandsplänen, vorhandenen Brandschutzkonzepten, Prüfberichten und Auflagen.

  3. 03

    Begehung

    Aufnahme von Rettungswegen, Bauteilen, Abschottungen, Türen, Kennzeichnung und Anlagentechnik mit Fotodokumentation.

  4. 04

    Bericht

    Bewertung nach HBauO und einschlägigen Vorschriften, priorisierte Mängelliste, Maßnahmen- und Kompensationsvorschläge.

Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Hamburgische Bauordnung
Enthält die grundlegenden Anforderungen an Brandverhalten, Feuerwiderstand, Brandabschnitte und die zwei voneinander unabhängigen Rettungswege.
Sonderbauvorschriften
Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergung, Industriebauten und Garagen gelten eigene Regelwerke mit weitergehenden Anforderungen.
DIN 4102 und DIN EN 13501
Regeln die Klassifizierung von Baustoffen und Bauteilen, etwa F30 bis F90 beziehungsweise REI-Klassen und das Brandverhalten von Baustoffen.
Bestandsschutz
Bestehende Gebäude dürfen weiter genutzt werden, solange Nutzung und Substanz unverändert bleiben. Eingriffe und Nutzungsänderungen heben ihn für die betroffenen Bereiche auf.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Anfrage

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